Um Vermögen sicher weiterzugeben und Streitigkeiten zwischen den zukünftigen Erben zu vermeiden, ist eine rechtzeitige und durchdachte Planung essentiell. Wir unterstützen Sie in allen Fragen des Erbrechts, von der Nachlassplanung bis zur Errichtung von Testamenten, Erbverträgen oder Schenkungsverträgen auf den Todesfall.
Wir vertreten Erben bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, insbesondere auf ihren Erbteil bzw. den Pflichtteil, und beraten sie in Verlassenschaftsverfahren, auch in komplexen Fällen mit Auslandsbezug.
Außerdem sind wir als Verlassenschaftskurator tätig, wenn bspw. die Verlassenschaft nicht durch die Erben vertreten werden kann, etwa weil sie sich nicht einigen können, oder wenn ein Verfahren zur Feststellung des Erbrechts einzuleiten ist.